Pensionsanpassung 2019

Nach dem Erkenntnis des BVwG sind jedenfalls jene Regelungen der Pensionsanpassung 2019 betroffen, wonach Pensionen von über € 1.500,00 bis € 3.402,00 um 2 % und Pensionen von über € 3.402,00 um einen Fixbetrag von € 68,00 angepasst wurden. Personen, deren Pension 2019 nach diesen Bestimmungen angepasst wurde, sollten daher jedenfalls vorsorglich einen Antrag stellen. 
Mehr Info: penspower.goed.at