Bundestag BV 22 Resolution

Resolution beschlossen am 19. Bundestag der Pensionist:innen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
gerichtet an
die österreichische Bundesregierung, die Mitglieder des Nationalrates, die neun Landesregierungen, die Mitglieder der Landtage und das Präsidium des
Seniorenrates.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert die volle und
ungeschmälerte Abgeltung der Inflation für alle Pensionist:innen und
Ruhegenussbezieher:innen. Kaufkraftverluste dürfen nicht durch eingeschränkte oder gestaffelte Pensionsanpassungen auf die Betroffenen überwälzt werden.
Der Bundestag lehnt jede Form der Staffelung oder Kürzung bei der
Pensionsanpassung entschieden ab, da diese zu sozial ungerechtfertigten
Belastungen führt und dem Grundsatz einer fairen und gleichwertigen Anpassung widerspricht.
Darüber hinaus fordert der Bundestag eine klare und sachlich richtige Darstellung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bediensteten des öffentlichen Dienstes ihre Pensionsbeiträge in voller Höhe geleistet haben.
Die wiederholt vorgebrachte Argumentation über angeblich überhöhte
„Pensionszuschüsse“ für öffentlich Bedienstete weist der Bundestag entschieden zurück. Diese Zuschüsse sind nicht Ausdruck besonderer Begünstigungen, sondern resultieren daraus, dass die öffentliche Hand über Jahrzehnte keine Arbeitgeberbeiträge in das Pensionssystem eingezahlt hat. Die dafür erforderlichen Mittel werden daher heute aus dem laufenden Budget aufgebracht und stellen lediglich die Finanzierung jener Verpflichtungen sicher, die andernfalls durch laufende Arbeitgeberbeiträge bedeckt worden wären.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert daher die politisch
Verantwortlichen auf, von Eingriffen in die gesetzliche Pensionsanpassung Abstand zu nehmen, die volle Inflationsabgeltung sicherzustellen und die Diskussion über öffentliche Pensionen auf Grundlage sachlicher und korrekter Fakten zu führen.