Mitgliedsanmeldung

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Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 
Mitgliederverwaltung
Teinfaltstraße 7
1010 Wien


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Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrags gem. § 3 Abs. 4 GehG (Stand 1.1.2024: max. 32,94 Euro).

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % der Bruttopension (Stand 1.1.2024: max 13,12 Euro).

Lehrlinge, Verwaltungsassistent:innen, Krankenpflegeschüler:innen und Personen im Ausbildungsdienst zahlen ab
1.1.2024 0,5 % ihres Einkommens aus dem Ausbildungsverhältnis.
Dieser Prozentsatz wird mit 1.1.2025 auf 0,75 % und mit 1.1.2026 auf 1,0 % erhöht.

Schüler:innen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose (Voraussetzung ist eine vorausgegangene GÖD-Mitgliedschaft) und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz bezahlen einen Anerkennungsbeitrag von 4,50 Euro monatlich (Stand 1.1.2024).

Personen im Präsenz- oder Zivildienst, in der Schutzfrist oder in Karenz nach MSchG und Personen in Karenz nach dem VKG bleiben beitragsfrei Mitglieder, wenn sie vor Beginn dieser beitragsfreien Zeiten mindestens sechs Monate Vollbeiträge entrichtet haben. Ist das nicht der Fall, bleibt die Mitgliedschaft nur durch Bezahlung des Anerkennungsbeitrag von € 4,50 monatlich (Stand 1.1.2024) aufrecht.