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Bundestag BV 22 Resolution

Resolution beschlossen am 19. Bundestag der Pensionist:innen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
gerichtet an
die österreichische Bundesregierung, die Mitglieder des Nationalrates, die neun Landesregierungen, die Mitglieder der Landtage und das Präsidium des
Seniorenrates.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert die volle und
ungeschmälerte Abgeltung der Inflation für alle Pensionist:innen und
Ruhegenussbezieher:innen. Kaufkraftverluste dürfen nicht durch eingeschränkte oder gestaffelte Pensionsanpassungen auf die Betroffenen überwälzt werden.
Der Bundestag lehnt jede Form der Staffelung oder Kürzung bei der
Pensionsanpassung entschieden ab, da diese zu sozial ungerechtfertigten
Belastungen führt und dem Grundsatz einer fairen und gleichwertigen Anpassung widerspricht.
Darüber hinaus fordert der Bundestag eine klare und sachlich richtige Darstellung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bediensteten des öffentlichen Dienstes ihre Pensionsbeiträge in voller Höhe geleistet haben.
Die wiederholt vorgebrachte Argumentation über angeblich überhöhte
„Pensionszuschüsse“ für öffentlich Bedienstete weist der Bundestag entschieden zurück. Diese Zuschüsse sind nicht Ausdruck besonderer Begünstigungen, sondern resultieren daraus, dass die öffentliche Hand über Jahrzehnte keine Arbeitgeberbeiträge in das Pensionssystem eingezahlt hat. Die dafür erforderlichen Mittel werden daher heute aus dem laufenden Budget aufgebracht und stellen lediglich die Finanzierung jener Verpflichtungen sicher, die andernfalls durch laufende Arbeitgeberbeiträge bedeckt worden wären.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert daher die politisch
Verantwortlichen auf, von Eingriffen in die gesetzliche Pensionsanpassung Abstand zu nehmen, die volle Inflationsabgeltung sicherzustellen und die Diskussion über öffentliche Pensionen auf Grundlage sachlicher und korrekter Fakten zu führen.

 

Bundestag BV 22 am 28. und 29. April in Wien

Beim Bundestag nahmen 8 Delegierte aus Salzburg (von 120 Geladenen aus ganz Österreich) teil. Die Veranstaltung fand im ÖGB-Katamaran in der Seestadt statt.
Mag. Franz Pöschl und Hannes Pailer erhielten Ehrungen für ihre langjährige Tätigkeit. 

 

BVAeb Digitale Medien

Digitale Medien in unserem Alltag
Fit im Netz – für Fortgeschrittene
Aktives Miteinander für Seniorinnen und Senioren
Wann?
31.08.2026 von 10:00 – 12:00 Uhr
Inhalte:
• Wiederholung und Festigung des Erlernten
• Alltagstaugliche Tipps und Tricks
• Fernzugriff für Angehörige (Teamviewer) gemeinsam testen
• Offene Fragen und individuelle Hilfestellung
Trainer: DI Thomas Schmuck, BSc
Anmeldung:
Team der Senior:innengesundheit
Telefonisch unter
050405 – DW: 27544 oder
per E -Mail: aktivinsalzburg@bvaeb.at

Anmeldeschluss: 24.08.2026 Anmeldung erforderlich!

BVAeb Digitale Medien in unserem Alltag

Digitale Medien in unserem Alltag

Im vier Einheiten lernen Sie mit praktischen Übungen, wie Sie digitale Angebote im Gesundheitsbereich sicher im Alltag nutzen können. Dabei gehen wir auch auf Ihre persönlichen Fragen ein.
Wann?

1. 14.09.2026 - Einstieg, Technik, wichtige Begriffe
2. 21.09.2026 - Sicherheit im Internet und Informationsbeschaffung
3. 28.09.2026 - Gesundheitsapps, Digitales Amt und ELGA 
4. 05.10.2026 - Wiederholung, Festigung und praktische Beispiele 
5. 07.12.2026 – Follow up
Jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr 
Trainer: Herr Thomas Schmuck, BSc 
Wo? 
BVAEB Landesstelle Salzburg 
St.-Julien-Straße 12A 
5020 Salzburg
Was ist mitzubringen? 
· grundlegende Vorkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien
· Laptop oder Smartphone oder Tablet/iPad 
. Ladegerät

Service-Hanbuch der GÖD

Service Handbuch für GÖD-Pensionist:Innen
http://penspower.goed.at

 

Ausweise für PensionIistinnen

Dieser Ausweis bringt Vorteile bei verschiednen Institutionen,  Firmen, …
Pensionist*innenkarte bzw. Ruhestandsbestätigung
Um Ermäßigungen für Senior*innen zu erhalten, ist es sinnvoll, eine Pensionist*innenkarte bzw. eine Ruhestandsbestätigung vorweisen zu können. Diese ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Wie erhält man die Bestätigung?
Jede Person, die ihre Pension über die PVA bezieht, erhält einen Pensionst*innenausweis im Scheckkartenformat. Neue Pensionsbezieher erhalten diesen mit dem jährlichen Pensionsanpassungsschreiben im Jänner automatisch. Falls der Pensionsantritt während des Kalenderjahres erfolgt, wird zunächst ein Ausweis in Papierform ausgestellt.

  • Pflichtschul-, Berufsschul- und Landwirtschaftslehrer*innen im Beamtenstatus erhalten von ihren jeweiligen Personalvertretungen auf Anfrage einen Ausweis, der bestätigt, dass sie sich im Ruhestand befinden.
    Beamtete Landesbedienstete erhalten von ihrem Dienstgeber einen Ausweis, der bestätigt, dass sie sich im Ruhestand befinden.

    Personen, die ihren Ruhestandsbezug von der BVAEB erhalten, können unter der Telefonnummer 050405-15 eine Ruhestandsbestätigung im Scheckkartenformat anfordern, die dann zugeschickt wird.

Stadtkino Hallein

Seniorenkino Hallein

Eine besondere Aktion im Rahmen des Kinos ist der Seniorenclub: 
jeden Dienstag kostet der Eintritt mit Seniorenausweis (Hallein) nur 1,-€ (mit freundlicher Unterstützung der Stadt Hallein). Es sind alle Filme (Kino und Filmclub) mitinbegriffen.

OBUS Info

Finanz Online

 

Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln. Das ist transparent und sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und außerdem jederzeit widerrufbar.

Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten.

Mehr: 

 

Bildungsförderungsbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten

E-Card Service-Entgelt

Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2026 ist im November 2025 fällig. Die Gebühr von 25 Euro wird von dem: der  Arbeitgeber: in oder der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Von der Gebühr befreit sind u.a.
mitversicherte Ehepartner: innen, Lebensgefährtinnen und Kinder,
Pensionist:innen,
Präsenz- und Zivildiener und
Asylwerber:innen in der Grundversorgung.  

Ab 2027 ist wieder Entgelt zu bezahlen!