Neuerungen bei der e-Card-Gebühr
Die e-Card-Gebühr (das Service-Entgelt) beträgt für das Jahr 2027 26,85 €
und wird für Pensionist:innen erstmals im November 2026 fällig.
• Ausnahmen (Wer nicht zahlen muss):
◦ Bezieher:innen einer Ausgleichszulage bleiben weiterhin befreit.
◦ Personen mit einer offiziellen Befreiung von der Rezeptgebühr
(aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit) müssen ebenfalls nichts
zahlen.
◦ Hinweis: Das bloße Erreichen der jährlichen
Rezeptgebührenobergrenze führt nicht automatisch zu einer
Befreiung von der e-Card-Gebühr.
◦ Mitversicherte Angehörige