03.11.2025

Resolution der GÖD-Bundeskonferenz vom 3. November 2025

Fürsorgepflicht wahren – Arbeitsbelastung begrenzen

Unsere Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes leisten Tag für Tag Herausragendes. Mit ihrem engagierten Einsatz sorgen sie dafür, dass Österreich funktioniert – sie schaffen Stabilität, Sicherheit und Gerechtigkeit und tragen maßgeblich zu Gesundheit, Bildung und sozialem Zusammenhalt bei. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung und Wertschätzung.

Gerade in Zeiten knapper Budgets und wachsender Anforderungen ist klar: Sparmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

Die GÖD erinnert den Dienstgeber eindringlich an seine gesetzliche und moralische Fürsorgepflicht gegenüber allen Bediensteten. Diese verpflichtet dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheit, Motivation und Arbeitszufriedenheit erhalten bleiben. Nur unter solchen Voraussetzungen kann die hohe Qualität der Leistungen im Öffentlichen Dienst langfristig gesichert werden.

Forderungen der GÖD an den Dienstgeber

Die GÖD fordert daher mit Nachdruck,

  • bei allen geplanten Einsparungen die Belastung der Beschäftigten zu berücksichtigen,
  • ausreichend personelle und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Überlastung zu vermeiden,
  • den sozialpartnerschaftlichen Dialog aktiv zu suchen und zu pflegen sowie
  • die Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Einsparungen dürfen weder zu Mehrbelastung, Demotivation noch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Ein verantwortungsvoller Dienstgeber weiß: Nachhaltige Leistungsfähigkeit entsteht nur dort, wo Beschäftigte unter fairen, gesunden und wertschätzenden Bedingungen arbeiten können.

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