Dienstrecht & Kollektivverträge

Kollektivverträge

Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten dieser Abteilung beraten in den verschiedenen, in Betrieben im Bereich des Öffentlichen Dienstes relevanten Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten, Arbeitsverfassungs- und Kollektivvertragsrecht).

GÖD Handbuch Arbeitsverfasssungsgesetz

Die Expertinnen und Experten dieser Abteilung sind Mitautorinnen und Mitautoren des speziell für Betriebsräte konzipierten GÖD-Handbuches „Arbeitsverfassungsgesetz“, welches Informationen insbesondere auch für Interessenvertreterinnen und Interessensvertreter in ausgegliederten Einrichtungen enthält.

Thema Arbeitsrecht: Die Hauptaufgaben der Abteilung

  • Rechtliche Betreuung der Kollektivvertragsverhandlungen der GÖD
  • Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beratung der Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Begutachtung von Gesetzesentwürfen
  • Schulung von Betriebsratsmitgliedern in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsverfassungsrecht und zu spezifischen Kollektivverträgen
  • Juristische Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsversammlungen
  • Führung von Musterprozessen im Zusammenwirken mit der Rechtsabteilung
Mitglieder für Mitglieder

Die Vollversion der entsprechenden Kollektivverträge findest du hier:

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