Dienstrecht & Kollektivverträge
Kollektivverträge
Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten dieser Abteilung beraten in den verschiedenen, in Betrieben im Bereich des Öffentlichen Dienstes relevanten Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten, Arbeitsverfassungs- und Kollektivvertragsrecht).
GÖD Handbuch Arbeitsverfasssungsgesetz
Die Expertinnen und Experten dieser Abteilung sind Mitautorinnen und Mitautoren des speziell für Betriebsräte konzipierten GÖD-Handbuches „Arbeitsverfassungsgesetz“, welches Informationen insbesondere auch für Interessenvertreterinnen und Interessensvertreter in ausgegliederten Einrichtungen enthält.
Thema Arbeitsrecht: Die Hauptaufgaben der Abteilung
- Rechtliche Betreuung der Kollektivvertragsverhandlungen der GÖD
- Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beratung der Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Begutachtung von Gesetzesentwürfen
- Schulung von Betriebsratsmitgliedern in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsverfassungsrecht und zu spezifischen Kollektivverträgen
- Juristische Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsversammlungen
- Führung von Musterprozessen im Zusammenwirken mit der Rechtsabteilung
Die Vollversion der entsprechenden Kollektivverträge findest du hier:
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